Die Sonnenseite des Balkons - Photovoltaikanlagen für nachhaltige Energieerzeugung

Vor der Entscheidung für eine solche Anlage ist es jedoch wichtig, die genannten Aspekte zu berücksichtigen und sich die Genehmigung bei unser Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda einzuholen:

  • Pro Wohnung eine Solaranlage
  • Idealerweise sollte der Balkon nach Süden ausgerichtet sein
  • Genehmigung bei unserer Wohnungsgesellschaft mbH anfordern
  • Tragfähigkeit des Balkons muss geprüft werden
  • Aufstellung/Anbringung nur auf dem Balkon - nicht an der Fassade
  • Bohren in den Balkon ist nicht gestattet
  • Sicherheit- und Brandschutzhinweise des Herstellers beachten
  • Hinweise und Forderungen des Stromversorgers beachten
  • Installation durch eine Fachfirma mit Abgabe einer Fachunternehmererklärung
  • Anmeldung beim Stromversorger und die Anmeldung im Markstammdatenregister
  • Anpassung der Versicherungspolice
  • Regelmäßige Wartung und Reinigung
  • Amortisationszeit liegt in der Regel zwischen 10 und 15 Jahren
  • Bei Auszug Solaranlage schadlos entfernen

Besonderheit Hochhaus:

Vor der Anbringung einer Solaranlage am Hochhausbalkon ist durch den Mieter ein entsprechender Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Da Hochhäuser im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1 SächsBO zu den Sonderbauten zählen, ist dann auch eine bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutzes und der Standsicherheit erforderlich.
 

Besonderheit Denkmalschutz:

Vor Anbringung einer Solaranlage an einem denkmalgeschützten Gebäude ist die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich.

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