Die Sonnenseite des Balkons - Photovoltaikanlagen für nachhaltige Energieerzeugung
Vor der Entscheidung für eine solche Anlage ist es jedoch wichtig, die genannten Aspekte zu berücksichtigen und sich die Genehmigung bei unser Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda einzuholen:
- Pro Wohnung eine Solaranlage
- Idealerweise sollte der Balkon nach Süden ausgerichtet sein
- Genehmigung bei unserer Wohnungsgesellschaft mbH anfordern
- Tragfähigkeit des Balkons muss geprüft werden
- Aufstellung/Anbringung nur auf dem Balkon - nicht an der Fassade
- Bohren in den Balkon ist nicht gestattet
- Sicherheit- und Brandschutzhinweise des Herstellers beachten
- Hinweise und Forderungen des Stromversorgers beachten
- Installation durch eine Fachfirma mit Abgabe einer Fachunternehmererklärung
- Anmeldung beim Stromversorger und die Anmeldung im Markstammdatenregister
- Anpassung der Versicherungspolice
- Regelmäßige Wartung und Reinigung
- Amortisationszeit liegt in der Regel zwischen 10 und 15 Jahren
- Bei Auszug Solaranlage schadlos entfernen
Besonderheit Hochhaus:
Vor der Anbringung einer Solaranlage am Hochhausbalkon ist durch den Mieter ein entsprechender Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Da Hochhäuser im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1 SächsBO zu den Sonderbauten zählen, ist dann auch eine bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutzes und der Standsicherheit erforderlich.
Besonderheit Denkmalschutz:
Vor Anbringung einer Solaranlage an einem denkmalgeschützten Gebäude ist die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
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