Mit Mietvertragsabschluss erhält jeder Mieter seine eigene Vertragsnummer. Diese Nummer wird benötigt, um Ihre Anfragen schnell bearbeiten zu können. Bitte geben Sie bei telefonischem oder schriftlichem Kontakt immer Ihre Vertragsnummer an. Diese befindet sich auf ihrem Mietvertrag rechts oben und auf allen Schriftstücken der Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda.
FAQ - Ratgeber und Fragen
Wir möchten Ihnen gern schnell und unkompliziert helfen. Hierfür haben wir für Sie einige Fragen, die uns häufig gestellt werden, zusammengefasst.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, beraten wir Sie selbstverständlich auch in einem persönlichen Gespräch über unseren Chat oder über das Kontaktformular.
Nötige Reparaturen in der Wohnung oder am Haus können Sie online über unser Schadensformular, telefonisch unserem Servicecenter 03571 475-100 oder ihrem Kundenbetreuer melden. Bei Havariefällen ist der Notdienst unter der Notrufnummer 03571 475-113 am Wochenende und an Feiertagen oder nachts erreichbar. Ein Mitarbeiter der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH nimmt persönlich den Havariefall entgegen und bringt die Schadensbehebung über unsere Handwerksfirmen auf den Weg.
• Totalausfall der Elektroanlage
• Totalzerstörung von Fenstern und Eingangstüren
• Elektrische Brände in Schaltern und Steckdosen
• Ein stark undichter Heizkörper oder der Ausfall der gesamten Heizung sowie ein geplatztes Heizungsrohr
• Wasserrohrbrüche in Wohngebäuden
• Verstopfungen im Hausabfluss
Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, die dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Dies ist im Mietvertrag unter "Weitere Vereinbarungen" geregelt.
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Grundstückes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen.
Die Abrechnungsperiode läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. In der Betriebskostenabrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen verrechnet. Eine Abrechnung bekommen Sie spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres ausziehen.
Gemäß § 560 Abs. 4 BGB ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlungen angemessen anzupassen. Dies bedeutet, dass sich die Vorauszahlungen an der Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres orientieren, also an den zuletzt angefallenen Ist-Kosten und unter der Berücksichtigung von Preisanpassungen.
Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Eine tierärztliche Bescheinigung über die Rasse des Hundes und den Nachweis der Steueranmeldung sind uns vor der Genehmigung einzureichen. Wir empfehlen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wir empfehlen dringend unseren Mietern eine private Haftpflicht- und eine Hausratsversicherung abschließen, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.
Bauliche Veränderungen sind: Um- und Einbauten, Anbringung von Außenjalousien, Markisen, Balkonseitenverkleidung, das Einbringen von Laminat und Fliesen, etc.
Styropordecken- und -wandverkleidungen dürfen in der gesamten Wohnung aus brandschutztechnischen Gründen nicht angebracht werden. Das Verkleben von Teppichböden ist nicht gestattet.
Bauliche Veränderungen bedürfen vorher der Zustimmung des Vermieters und sind an bestimmte Bedingungen gebunden. Dies wird in einer gemeinsamen Vereinbarung festgehalten.
Mietrückstände können zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Im schlimmsten Falle droht nach einem kostenaufwändigen Gerichtsverfahren die Obdachlosigkeit. Deshalb sollten Sie Mietrückstände gar nicht erst entstehen lassen oder so schnell wie möglich begleichen.
Scheuen Sie vor einer raschen Kontaktaufnahme zu unseren Mitarbeitern nicht zurück, damit weitere erhebliche Kosten vermieden werden können. Sie erreichen unsere Mitarbeiter Mahn- und Klagewesen unter der Telefonnummer 03571 475-416 oder 03571 475-415.
Gesund und wirtschaftlich sinnvoll ist ein kurzes, kräftiges Stoßlüften, etwa drei bis vier Mal täglich, jeweils zwischen fünf bis zehn Minuten. Bei Durchzug wird die verbrauchte Raumluft durch die kältere Außenluft ersetzt, Dauerlüften mit gekippten Fenstern ist hingegen wenig sinnvoll. Dabei wird Energie unnötig verschwendet. Es ist erwiesen, dass Mieter, die gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten verbrauchen als diejenigen, die ihre Heizkörper ständig auf- und zudrehen. Wer die Raumtemperatur nur um ein Grad drosselt, kann rund 6 Prozent der Heizkosten sparen.
Gemeinschaftsräume sind die Räume, welche von allen Mietparteien gemeinschaftlich genutzt werden können. Vorranging sind es Kellerräume zum Trocknen der Wäsche und/oder zum Abstellen von Fahrrädern. Das Lagern oder das Aufstellen von brennbaren Materialien oder Gegenständen (u. a. Schuhschränke) ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.
Brandschutztüren dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Mechanisch schließende Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein. Melden Sie Beschädigungen an Brandschutzeinrichtungen sofort Ihrem Vermieter. Die Haustür ist ein Flucht- und Rettungsweg. Zum Schutze der Bewohner ist die Haustür stets geschlossen zu halten. Das Verschließen der Türen stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar.
Gern können Sie einen neuen Mieter für Ihre Wohnung suchen. Die Entscheidung einer Nachmieterschaft obliegt dem Vermieter. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Ja, nur wenn Sie in eine andere Wohnung innerhalb der Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda umziehen, kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.
Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgelegt und beträgt in den meisten Fällen drei Monate. Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben von Ihrem Kundenbetreuer.
Mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie ein Informationsblatt zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe. Die Wohnung ist im vertragsgemäßen, sauberen Zustand zurück zu geben, z. B. gehören dazu die malermäßige Instandsetzung, das Putzen der Fenster, das Reinigen der Türblätter, der Heizkörper, der Steckdosen, der Schalter sowie das Reinigen der Fliesen und der gesamten Sanitärkeramik.
Nach Vertragsende wird Ihnen die Kaution mit den dazugehörigen Zinsen ausgezahlt, wenn die Wohnungsrückgabe ordnungsgemäß erfolgte und keine weiteren Forderungen des Vermieters bestehen, wie z. B. Schadenersatzansprüche oder Betriebskostennachzahlungen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Monaten, wobei ein Teil der Kaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist der letzten Betriebskostenabrechnung zurückbehalten wird.
Die Kaution ist in Höhe von 3 Grundmieten zu entrichten. Man hat die Möglichkeit die Kaution in voller Summe oder in maximal 3 Raten laut dem Gesetzgeber zu zahlen. Die Kaution bzw. die erste Rate ist bis spätestens zum Tag der Schlüsselübergabe zu entrichten. Die weiteren Raten werden unmittelbar mit den darauffolgenden Mietzahlungen fällig.
Die Miete setzt sich aus 4 Bestandteilen zusammen. Die Bestandteile sind:
- Grundmiete
- Kalte Betriebskosten
- Heizung/Warmwasser
- *Kaltwasser
*Bei Wohnhäusern in denen Wohneigentum gebildet wurde, werden die Kaltwasserkosten über die kalten Betriebskosten abgerechnet und somit nicht separat ausgewiesen.
Folgende Unterlagen werden für eine Anmietung einer Wohnung benötigt:
- Interessentenbogen Teil 1 (diesen findet man hier)
- Mietschuldenfreiheitserklärung vom aktuellen Vermieter, sofern ein eigenständiges Mietverhältnis besteht
- aktuelle Einkommensnachweise, in der Regel die letzten 3 Lohnzettel (ggf. Arbeitsvertrag)
- sofern ein Betreuer vorhanden ist, die aktuelle Betreuerbestellung
Nein, diese o. g. Kosten sind nicht mit in der Miete inbegriffen. Dem Mieter steht die Wahl des jeweiligen Anbieters frei.