FAQ - Ratgeber und Fragen

Schnell und unkompliziert Hilfe

Wir möchten Ihnen gern schnell und unkompliziert helfen. Hierfür haben wir für Sie einige Fragen, die uns häufig gestellt werden, zusammengefasst.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, beraten wir Sie selbstverständlich auch in einem persönlichen Gespräch oder über das Kontaktformular.

1. Welche Unterlagen werden benötigt, um eine Wohnung anzumieten?

Folgende Unterlagen werden für eine Anmietung einer Wohnung benötigt:

  • Interessentenbogen Teil 1 (diesen findet man hier)
  • Mietschuldenfreiheitserklärung vom aktuellen Vermieter, sofern ein eigenständiges Mietverhältnis besteht
  • aktuelle Einkommensnachweise, in der Regel die letzten 3 Lohnzettel (ggf. Arbeitsvertrag)
  • sofern ein Betreuer vorhanden ist, die aktuelle Betreuerbestellung
2. Wie setzt sich die Miete zusammen?

Die Miete setzt sich aus 4 Bestandteilen zusammen. Die Bestandteile sind:

  • Grundmiete
  • Kalte Betriebskosten
  • Heizung/Warmwasser
  • *Kaltwasser

*Bei Wohnhäusern in denen Wohneigentum gebildet wurde, werden die Kaltwasserkosten über die kalten Betriebskosten abgerechnet und somit nicht separat ausgewiesen.

3. Sind die Kosten für Strom, Fernsehen, Telefonie und Internet bereits in der Miete vorhanden?
  • Nein, diese o. g. Kosten sind nicht mit in der Miete inbegriffen. Dem Mieter steht die Wahl des jeweiligen Anbieters frei.
4. In welcher Höhe ist die Kaution zu entrichten?

Die Kaution ist in Höhe von 3 Grundmieten zu entrichten. Man hat die Möglichkeit die Kaution in voller Summe oder in maximal 3 Raten laut dem Gesetzgeber zu zahlen. Die Kaution bzw. die erste Rate ist bis spätestens zum Tag der Schlüsselübergabe zu entrichten. Die weiteren Raten werden unmittelbar mit den darauffolgenden Mietzahlungen fällig.

5. Sind Haustiere erlaubt?

Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Eine tierärztliche Bescheinigung über die Rasse des Hundes und den Nachweis der Steueranmeldung sind uns vor der Genehmigung einzureichen. Wir empfehlen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

6. Welche Versicherung benötige ich?

Wir empfehlen dringend unseren Mietern eine private Haftpflicht- und eine Hausratsversicherung abschließen, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.

7. Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

Das Anbringen von Satellitenschüsseln ist nicht gestattet. Es sind alle Wohnungen der Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda mit einem Kabelanschluss sowie TAE-Dose ausgestattet.

8. Wie nutze ich die Gemeinschaftsräume?

Gemeinschaftsräume sind die Räume, welche von allen Mietparteien gemeinschaftlich genutzt werden können. Vorranging sind es Kellerräume zum Trocknen der Wäsche und/oder zum Abstellen von Fahrrädern. Das Lagern oder das Aufstellen von brennbaren Materialien oder Gegenständen (u. a. Schuhschränke) ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.

9. Wie ist der richtige Gebrauch mit Haus- und Brandschutztüren?

Brandschutztüren dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Mechanisch schließende Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein. Melden Sie Beschädigungen an Brandschutzeinrichtungen sofort Ihrem Vermieter. Die Haustür ist ein Flucht- und Rettungsweg. Zum Schutze der Bewohner ist die Haustür stets geschlossen zu halten. Das Verschließen der Türen stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar.

10. Warum benötige ich meine Vertragsnummer?

Mit Mietvertragsabschluss erhält jeder Mieter seine eigene Vertragsnummer. Diese Nummer wird benötigt, um Ihre Anfragen schnell bearbeiten zu können. Bitte geben Sie bei telefonischem oder schriftlichem Kontakt immer Ihre Vertragsnummer an. Diese befindet sich auf ihrem Mietvertrag rechts oben und auf allen Schriftstücken der Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda.

11. Was ist ein Havariefall?
  • Totalausfall der Elektroanlage
  • Totalzerstörung von Fenstern und Eingangstüren
  • Elektrische Brände in Schaltern und Steckdosen
  • Ein stark undichter Heizkörper oder der Ausfall der gesamten Heizung sowie ein geplatztes Heizungsrohr
  • Wasserrohrbrüche in Wohngebäuden
  • Verstopfungen im Hausabfluss
12. Wo kann ich eine Reparatur oder einen Havariefall melden?

Nötige Reparaturen in der Wohnung oder am Haus können Sie online über unser Schadensformular, telefonisch unserem Servicecenter 03571 475-100 oder ihrem Kundenbetreuer melden. Bei Havariefällen ist der Notdienst unter der Notrufnummer 03571 475-113 am Wochenende und an Feiertagen oder nachts erreichbar. Ein Mitarbeiter der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH nimmt persönlich den Havariefall entgegen und bringt die Schadensbehebung über unsere Handwerksfirmen auf den Weg.

13. Was ist eine Kleinstreparatur laut Mietvertrag?

Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, die dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Dies ist im Mietvertrag unter "Weitere Vereinbarungen" geregelt.

14. Was bedeutet für mich die Betriebskostenabrechnung?

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Grundstückes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen.

Die Abrechnungsperiode läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. In der Betriebskostenabrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen verrechnet. Eine Abrechnung bekommen Sie spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres ausziehen.

Gemäß § 560 Abs. 4 BGB ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlungen angemessen anzupassen. Dies bedeutet, dass sich die Vorauszahlungen an der Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres orientieren, also an den zuletzt angefallenen Ist-Kosten und unter der Berücksichtigung von Preisanpassungen.

15. Was mache ich bei Mietrückstanden?

Mietrückstände können zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Im schlimmsten Falle droht nach einem kostenaufwändigen Gerichtsverfahren die Obdachlosigkeit. Deshalb sollten Sie Mietrückstände gar nicht erst entstehen lassen oder so schnell wie möglich begleichen.

Scheuen Sie vor einer raschen Kontaktaufnahme zu unseren Mitarbeitern nicht zurück, damit weitere erhebliche Kosten vermieden werden können. Sie erreichen unsere Mitarbeiter Mahn- und Klagewesen unter der Telefonnummer 03571 475-416 oder 03571 475-415.

16. Wie heize und lüfte ich richtig?

Gesund und wirtschaftlich sinnvoll ist ein kurzes, kräftiges Stoßlüften, etwa drei bis vier Mal täglich, jeweils zwischen fünf bis zehn Minuten. Bei Durchzug wird die verbrauchte Raumluft durch die kältere Außenluft ersetzt, Dauerlüften mit gekippten Fenstern ist hingegen wenig sinnvoll. Dabei wird Energie unnötig verschwendet. Es ist erwiesen, dass Mieter, die gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten verbrauchen als diejenigen, die ihre Heizkörper ständig auf- und zudrehen. Wer die Raumtemperatur nur um ein Grad drosselt, kann rund 6 Prozent der Heizkosten sparen.

17. Was sind bauliche Veränderungen?

Bauliche Veränderungen sind: Um- und Einbauten, Anbringung von Außenjalousien, Markisen, Balkonseitenverkleidung, das Einbringen von Laminat und Fliesen, etc.

Styropordecken- und -wandverkleidungen dürfen in der gesamten Wohnung aus brandschutztechnischen Gründen nicht angebracht werden. Das Verkleben von Teppichböden ist nicht gestattet.

Bauliche Veränderungen bedürfen vorher der Zustimmung des Vermieters und sind an bestimmte Bedingungen gebunden. Dies wird in einer gemeinsamen Vereinbarung festgehalten.

18. Wo kann ich meinen Hausmüll oder Sperrmüll entsorgen?

Jeder Haushalt kann einmal im Jahr die kostenlose Sperrmüllentsorgung nutzen. Dazu vereinbaren Sie mit dem Landkreis Bautzen ganz einfach einen Abfuhrtermin und füllen die Sperrmüllkarte aus. Diese erhalten Sie mit dem Abfallkalender nach Hause geschickt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, was zum Sperrmüll gehört, informieren Sie sich bitte über die Abfallentsorgung beim Landkreis Bautzen unter: www.landkreis-bautzen.de oder laden Sie sich die AbfallApp des Landkreises Bautzen. Diese finden Sie in Ihrem App-Store unter dem Suchbegriff „Abfall LK BZ“.

19. Darf ich eine Photovoltaikanlage anbringen?

Insgesamt bietet die Installation einer PV-Anlage auf dem Balkon die Möglichkeit, erneuerbare Energie zu erzeugen, Kosten zu senken und einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten. Vor der Entscheidung für eine solche Anlage ist es jedoch wichtig, die genannten Aspekte zu berücksichtigen und sich gründlich zu informieren. Zudem ist vorab ein Antrag bei uns zu stellen. Danach prüfen wir ob eine Anlage angebracht werden kann.

Doch bevor man sich für die Anschaffung einer Solaranlage auf dem Balkon entscheidet, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Pro Wohnung eine Solaranlage
  • Idealerweise sollte der Balkon nach Süden ausgerichtet sein
  • Genehmigung bei unserer Wohnungsgesellschaft mbH anfordern
  • Tragfähigkeit des Balkons muss geprüft werden
  • Aufstellung/Anbringung nur auf dem Balkon - nicht an der Fassade
  • Bohren in den Balkon ist nicht gestattet
  • Sicherheit- und Brandschutzhinweise des Herstellers beachten
  • Hinweise und Forderungen des Stromversorgers beachten
  • Installation durch eine Fachfirma mit Abgabe einer Fachunternehmererklärung
  • Anmeldung beim Stromversorger und die Anmeldung im Markstammdatenregister
  • Anpassung der Versicherungspolice
  • Regelmäßige Wartung und Reinigung
  • Amortisationszeit liegt in der Regel zwischen 10 und 15 Jahren
  • Bei Auszug Solaranlage schadlos entfernen
20. Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgelegt und beträgt in den meisten Fällen drei Monate. Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben von Ihrem Kundenbetreuer.

21. Muss ich die Kündigungsfrist einhalten?

Ja, nur wenn Sie in eine andere Wohnung innerhalb der Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda umziehen, kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.

22. Kann ich mir einen Nachmieter suchen?

Gern können Sie einen neuen Mieter für Ihre Wohnung suchen. Die Entscheidung einer Nachmieterschaft obliegt dem Vermieter. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

23. Was sollte ich bei der Wohnungsrückgabe beachten?

Mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie ein Informationsblatt zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe. Die Wohnung ist im vertragsgemäßen, sauberen Zustand zurück zu geben, z. B. gehören dazu die malermäßige Instandsetzung, das Putzen der Fenster, das Reinigen der Türblätter, der Heizkörper, der Steckdosen, der Schalter sowie das Reinigen der Fliesen und der gesamten Sanitärkeramik.

24. Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie ein Informationsblatt zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe. Die Wohnung ist im vertragsgemäßen, sauberen Zustand zurück zu geben, z. B. gehören dazu die malermäßige Instandsetzung, das Putzen der Fenster, das Reinigen der Türblätter, der Heizkörper, der Steckdosen, der Schalter sowie das Reinigen der Fliesen und der gesamten Sanitärkeramik.